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Geschrieben von: BWLV
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Sonntag, den 10. November 2002 |
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Gekürzte Fassung. Gültig ab 1. Januar 2007
Beiträge der Mitglieder des BWLV ab dem 1. Januar 2007
Nach § 4 der BWLV-Satzung wird unterschieden zwischen
- ordentlichen Mitgliedern
- außerordentlichen Mitgliedern (Jugendlichen)
[...]
Die Mitgliedschaft beim Verband besteht und endet durch
- die Mitgliedschaft bei einer nach § 10 der Satzung innerhalb des Verbandes gebildeten Luftsportgruppe (Ausnahme fördernde Mitglieder des Verbandes),
[...]
Als ordentliches Mitglied kann aufgenommen werden, wer das 21. Lebensjahr vollendet hat. Als außerordentliches Mitglied kann aufgenommen werden, wer das 14. Lebensjahr vollendet und das 21. Lebensjahr noch nicht überschritten hat. Außerordentliche Mitglieder bleiben bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres beitragsfrei. Einzelmitglieder und fördernde Mitglieder werden durch das Präsidium aufgenommen.
Beitrag für Vereinsmitglieder:
Mitgliedsbeitrag BWLV
Ordentliche Mitglieder |
42,00 EURO/Jahr |
Außerordentliche Mitglieder (Jugendliche ab dem vollendeten 15. Lebensjahr) |
21,00 EURO/Jahr |
Mitgliedsbeitrag DAeC (Stand 1.1.2007)
Zentralbeitrag (außer Modellflug und Hängegleiter)
Ordentliche Mitglieder |
19,30 EURO/Jahr |
Außerordentliche Mitglieder (Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr) |
9,65 EURO/Jahr |
Spartenbeitrag (Segelflug/ Motorsegler, Motorflug)
Ordentliche Mitglieder |
9,00 EURO/Jahr |
Außerordentliche Mitglieder |
4,50 EURO/Jahr |
Maßgebend für die Beitragszahlung für Vereinsmitglieder ist das am 31. Dezember des abgelaufenen Geschäftsjahres vollendete Lebensjahr.
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