Beiträge BWLV und DAeC Drucken
Geschrieben von: BWLV   
Sonntag, den 10. November 2002

Gekürzte Fassung. Gültig ab 1. Januar 2007

Beiträge der Mitglieder des BWLV ab dem 1. Januar 2007

Nach § 4 der BWLV-Satzung wird unterschieden zwischen

  1. ordentlichen Mitgliedern
  2. außerordentlichen Mitgliedern (Jugendlichen)
  3. [...]

Die Mitgliedschaft beim Verband besteht und endet durch

  1. die Mitgliedschaft bei einer nach § 10 der Satzung innerhalb des Verbandes gebildeten Luftsportgruppe (Ausnahme fördernde Mitglieder des Verbandes),
  2. [...]

Als ordentliches Mitglied kann aufgenommen werden, wer das 21. Lebensjahr vollendet hat. Als außerordentliches Mitglied kann aufgenommen werden, wer das 14. Lebensjahr vollendet und das 21. Lebensjahr noch nicht überschritten hat. Außerordentliche Mitglieder bleiben bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres beitragsfrei. Einzelmitglieder und fördernde Mitglieder werden durch das Präsidium aufgenommen.

Beitrag für Vereinsmitglieder:

Mitgliedsbeitrag BWLV

Ordentliche Mitglieder

42,00 EURO/Jahr

Außerordentliche Mitglieder (Jugendliche ab dem vollendeten 15. Lebensjahr)

21,00 EURO/Jahr

Mitgliedsbeitrag DAeC (Stand 1.1.2007)

Zentralbeitrag (außer Modellflug und Hängegleiter)

Ordentliche Mitglieder

19,30 EURO/Jahr

Außerordentliche Mitglieder (Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr)

9,65 EURO/Jahr

Spartenbeitrag (Segelflug/ Motorsegler, Motorflug)

Ordentliche Mitglieder

9,00 EURO/Jahr

Außerordentliche Mitglieder

4,50 EURO/Jahr

Maßgebend für die Beitragszahlung für Vereinsmitglieder ist das am 31. Dezember des abgelaufenen Geschäftsjahres vollendete Lebensjahr.

  • Beitragsermäßigung: Eine Beitragsermäßigung des BWLV-Beitrags von 50 % erhalten auf Antrag Zivil- und Kriegsbeschädigte. Zum Nachweis ist der Schwerbeschädigten-Ausweis in Ablichtung oder eine amtliche Bescheinigung beizufügen.